Glossar und Wörterbuch

Medizinprodukte - Überwachung


Medizinprodukte werden nach ihrer Markteinführung überwacht

Die Marktüberwachung erfolgt durch die örtlich zuständigen Landesüberwachungsbehörden. Nach der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) obliegen Herstellern, Händlern, gewerblichen Betreibern (z. B. Krankenhäuser) und Anwendern (z. B. Ärzte) eigene Beobachtungs- und Meldepflichten. Der Informationsaustausch über erkannte Risiken erfolgt auf nationaler und internationaler (globaler) Ebene. Die behördliche Überwachung erstreckt sich auch auf den Betrieb und die Instandhaltung wiederverwendbarer Medizinprodukte.