Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
Tel. (030) 246 255 - 0
Fax. (030) 246 255 - 99
info@bvmed.de
Glossar und Wörterbuch
GKV
Die „Gesetzliche Krankenversicherung" (GKV) ist ein Teil des Sozialgesetzbuches (SGB - Buch V). Die soziale Krankenversicherung wurde in Deutschland bereits 1883 unter Bismarck als gesetzliche Pflichtversicherung eingeführt.
Die GKV in Deutschland basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Arbeitnehmer - unabhängig von der Höhe seines Gehaltes, vom Geschlecht, vom Alter, vom Familienstand und von bestehenden Krankheiten - gesetzlich krankenversichert ist. In Deutschland sind an die 90 % der Bevölkerung in der GKV versichert.
Beitragszahlung und Leistung:
Die Höhe der Beiträge in der GKV orientieren sich am Bruttogehalt des Arbeitsnehmers und am Beitragssatz der zuständigen Krankenkasse. Die Höhe und der Umfang der Leistungen, mit Ausnahme der Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld), sind für alle gesetzlich Versicherten gleich.
U. a. folgende Leistungsgruppen werden von der GKV im Rahmen des Sachleistungsprinzips an die Versicherten abgegeben:
- Ärztliche Behandlung und der Einsatz von ärtzlichem Sachbedarf im ambulanten Bereich
- Arzneimittel
- Verbandmittel
- Hilfsmittel
- Krankenhausbehandlung und Einsatz von Medizinprodukten
Entwicklung der GKV:
Die GKV entwickelte sich in den letzten Jahren auf Grund der gestiegenen Kosten zum Sorgenkind der Sozialpolitik. Durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG, 1988) und das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG, 1993) wurden die Zuwachsraten durch Budgetierungen begrenzt - u. a. für Arzthonorare, Arzneimittel- und Krankenhauskosten.
Am 1. Juli 1997 traten das 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz in Kraft.
- NOG: Koppelungsregelung der Beitragssatzerhöhung an eine höhere Zuzahlung der Versicherten;
- NOG: Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten durch eine höhere Selbstbeteiligung; erstmalig Zuzahlung für Hilfsmittel. Durch die Reformen konnten zwischen 1992 bis 1998 Einsparungen von rund 15 Mrd. € erzielt werden.
Mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (GKV-SolG) wurde unter der neuen rot-grünen Bundesregierung Anfang 1999 die erst seit ca. einem Jahr ausgesetzte Budgetierung für verschiedene Leistungsbereiche im Gesundheitswesen wieder eingeführt. Mit diesem Instrument wurde ein "Deckel" auf die Ausgaben für Arznei-, Verband- und Heilmittel, den Krankenhaussektor und die ärztliche Gesamtvergütung aufgesetzt.
Im Januar 2000 ist dann das GKV-Reformgesetz 2000 in Kraft getreten. Bestandteile der zustimmungsfreien Gesundheitsreform waren u. a.:
- Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung
- Stärkung der hausärztlichen Versorgung
- Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems im Krankenhaus
- Fortführung der sektoralen Budgets
- Einführung eines Bundesausschusses Krankenhaus
- Einführung eines Koordinierungsausschusses
- Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien
- Veränderung der Richtlinien zur Verordnung von Hilfsmitteln
Nachdem wieder erhebliche Defizite in der GKV auftraten, allein 2001 mit einem Defizit von rd. 2,8 Mrd €, davon rd. 1 Mrd. € durch den Anstieg der Arzneimittelkosten, wurden im Jahr 2001 unter der neuen Gesundheitsministerin, Ulla Schmidt (SPD), so viele Gesundheitsgesetze verabschiedet wie selten zuvor.
Als weitreichende Neuerung dürfte sich die Erweiterung des Risikostrukturausgleichs in Verbindung mit DMP-Programmen erweisen. Weiterhin wurden neu geregelt die Abrechnungen für die Ärzte nach Wohnort, die Anpassung der GOÄ-Ost sowie ein neues Krankenkassenwahlrecht für die Versicherten. Die explodierenden Arzneimittelkosten versucht die Bundesregierung einzudämmen durch gesetzliche Neuregelung im Arzneimittelmarkt mittels mehrer Gesetzesinitiativen, u. a. durch das Arzneimittelbudgetablösungsgesetz, das Festbetragsanpassungsgesetz sowie des Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz, das am 1. Februar 2002 den Deutschen Bundesrat passierte.



